Praxis für Podologie Margaret Müller
Am Wildwechsel 24
- Ladenstraße -
70565 Stuttgart-Rohr
Tel: 0711 / 74 27 58
Fax: 0711 / 93317985
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fonische Kontakt-
aufnahme, sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Aus organisatorischen Gründen, sind Absagen via E-Mail nicht möglich.
Krankenkassenzulassung - alle Kassen
Unsere Praxis ist bei allen Krankenkassen zugelassen. Mitglieder privater Krankenkassen erkundigen sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger über die Möglichkeiten der Erstattung.
Abrechnung mit Krankenkassen für Diabetiker
Bei Vorliegen einer durch einen Arzt ausgestellten Heilmittelverordnung (Formblatt 13 für Maßnahmen der Podologischen Therapie) können folgende Leistungen direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden:
Die Heilmittelverodnung kann von Ärzten allerdings nur für Diabetes-Patienten mit folgender Diagnose verordnet werden:
Verordnungsmenge:
Erstverordnung für maximal drei podologische Komplexbehandlungen, Folgeverordnung für maximal sechs podologische Komplexbehandlungen.
Preise:
Verordnungsgebühr: 10,00 Euro. Zuzahlung in Höhe von 10% pro Behandlung, wenn keine Befreiung besteht. Die Preise werden von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.
Hinweise zu Verordnung:
Wenn der Arzt für Sie eine Heilmittelverordnung ausgestellt hat, dann achten Sie bitte auf folgende drei Punkte:
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Behandlungstermin. Die Krankenkassen geben vor, dass die Erstbehandlung spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung erfolgen muss. Falls auf der Verordnung ein Datum im Feld "Behandlungstermin spätestens am" eingetragen ist, muss dieses beachtet werden. Am Besten vereinbaren Sie umgehend einen Termin für Ihre Behandlung, sobald Sie eine Verordnung erhalten haben.
Zuzahlung des Versicherten oder Befreiung von der Behandlungskosten: Auch hier bei der Heilmittelverordnung darauf achten, dass das richtige Feld angekreuzt ist. Die Abgabe der Leistung ist nicht quartalsgebunden.
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